Bernerfahrschule
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AUTO: KAT. B (BIS 3.5T) - AB 17 JAHREN
DIE AUSBILDUNG ZUR KATEGORIE B IST IN 2 PHASEN AUFGETEILT:

1. Phase


Der Weg zum Führerausweis

- Nothelferkurs.

- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie B. Download Formular

- Sehtest.

- Anmeldung zur Basistheorieprüfung.

- Basistheorieprüfung.

- Erhalt des Lernfahrausweises
( 2 Jahre Gültigkeit ).

- Verkehrskundekurs ( VKU ). Ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie A1 und A.

- Praktischer Fahrunterricht.

- Praktische Führerprüfung.

Zur Führerprüfung wird nur zugelassen wer 18 jährig ist und den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzt.

Davon Ausgeschlossen sind:

- Personen die 20 jährig oder älter sind.

- Personen mit jg. 2003, sofern der Lernfahrausweis im 2021 ausgestellt wird. Diese können mit 17 den Lernfahrausweis anfordern, Lernfahrten absolvieren und mit 18 zur Führerprüfung.

- Personen mit jg. 2002, sofern der Lernfahrausweis im 2020 ausgestellt wurde.

2. Phase

Nach bestandener Führerprüfung gilt eine drei jährige Probezeit.
Innerhalb des ersten Jahres muss ein Weiterbildungstag ( WAB ) absolviert werden.
Nach klaglosen drei Jahren wird der definitive Führerausweis erteilt.
Bild
Marco Gerber Weiermattstrasse 20 3027 Bern
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