AUTO: KAT. B (BIS 3.5T) - AB 17 JAHREN
DIE AUSBILDUNG ZUR KATEGORIE B IST IN 2 PHASEN AUFGETEILT:
1. Phase
Der Weg zum Führerausweis
- Nothelferkurs.
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie B. Download Formular
- Sehtest.
- Anmeldung zur Basistheorieprüfung.
- Basistheorieprüfung.
- Erhalt des Lernfahrausweises
( 2 Jahre Gültigkeit ).
- Verkehrskundekurs ( VKU ). Ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie A1 und A.
- Praktischer Fahrunterricht.
- Praktische Führerprüfung.
Zur Führerprüfung wird nur zugelassen wer 18 jährig ist und den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzt.
Davon Ausgeschlossen sind:
- Personen die 20 jährig oder älter sind.
- Personen mit jg. 2003, sofern der Lernfahrausweis im 2021 ausgestellt wird. Diese können mit 17 den Lernfahrausweis anfordern, Lernfahrten absolvieren und mit 18 zur Führerprüfung.
- Personen mit jg. 2002, sofern der Lernfahrausweis im 2020 ausgestellt wurde.
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie B. Download Formular
- Sehtest.
- Anmeldung zur Basistheorieprüfung.
- Basistheorieprüfung.
- Erhalt des Lernfahrausweises
( 2 Jahre Gültigkeit ).
- Verkehrskundekurs ( VKU ). Ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie A1 und A.
- Praktischer Fahrunterricht.
- Praktische Führerprüfung.
Zur Führerprüfung wird nur zugelassen wer 18 jährig ist und den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzt.
Davon Ausgeschlossen sind:
- Personen die 20 jährig oder älter sind.
- Personen mit jg. 2003, sofern der Lernfahrausweis im 2021 ausgestellt wird. Diese können mit 17 den Lernfahrausweis anfordern, Lernfahrten absolvieren und mit 18 zur Führerprüfung.
- Personen mit jg. 2002, sofern der Lernfahrausweis im 2020 ausgestellt wurde.
2. Phase
Nach bestandener Führerprüfung gilt eine drei jährige Probezeit.
Innerhalb des ersten Jahres muss ein Weiterbildungstag ( WAB ) absolviert werden.
Nach klaglosen drei Jahren wird der definitive Führerausweis erteilt.
Innerhalb des ersten Jahres muss ein Weiterbildungstag ( WAB ) absolviert werden.
Nach klaglosen drei Jahren wird der definitive Führerausweis erteilt.