MOTORRAD KAT. A 35KW (BESCHRÄNKT)
AB 18 JAHREN, MOTORRÄDER MIT MAX. 35KW UND LEISTUNGSGEWICHT VON MAX. 0.20KW/KG
MOTORRAD KAT. A
( UNBESCHRÄNKT )
Nach 2 Jahren mit Kategorie A 35kW muss nur die praktische Führerprüfung absolviert werden.(PRÜFUNGSFAHRZEUG)
Motorräder mit mehr als 35 kW.
Der Weg zum Führerausweis
- Nothelferkurs.
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A1. Download Formular
- Sehtest.
- Anmeldung zur Basistheorieprüfung.
- Basistheorieprüfung.
- Nach erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorischen Motorradgrundkurse Teil 1, 2 & 3 absolvieren. Anmeldung
- Verlängerung der Gültigkeit des Lernfahrausweises um 12 Monate.
( gesamt 16 Monate Gültigkeit ).
- Verkehrskundekurs ( VKU ). Ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie B.
- Praktischer Fahrunterricht.
- Praktische Führerprüfung.
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A1. Download Formular
- Sehtest.
- Anmeldung zur Basistheorieprüfung.
- Basistheorieprüfung.
- Nach erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorischen Motorradgrundkurse Teil 1, 2 & 3 absolvieren. Anmeldung
- Verlängerung der Gültigkeit des Lernfahrausweises um 12 Monate.
( gesamt 16 Monate Gültigkeit ).
- Verkehrskundekurs ( VKU ). Ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie B.
- Praktischer Fahrunterricht.
- Praktische Führerprüfung.
Inhaberinnen und Inhaber
der Kategorie A1 vor 2021 müssen den Lernfahrausweis beantragen. Innerhalb von
4 Monaten den Grundkurs Teil 3 absolvieren
( 4 Stunden). Danach praktischer Fahrunterricht und absolvieren der praktischen Führerprüfung.
Kategorie A 35kW:
Nach bestandener Führerprüfung und 2 Jahren ohne grösseres Verkehrsdelikt, kann der Lernfahrausweis der Kategorie A unbeschränkt angefordert werden. Anschliessend muss nur die Führerprüfung absolviert werden.
Direkteinstieg Kat. A unbeschränkt:
Kein Direkteinstieg mehr möglich.
Nach 2 Jahren A 35 kW. Muss der Lernfahrausweis angefordert werden und nur noch die praktische Führerprüfung absolviert werden ( ohne Grundkurse ).
Einmal absolvierte Kurse und Prüfungen sind unbegrenzt gültig.
Für jede weitere Kategorie benötigt es nur noch die Führerprüfung.
der Kategorie A1 vor 2021 müssen den Lernfahrausweis beantragen. Innerhalb von
4 Monaten den Grundkurs Teil 3 absolvieren
( 4 Stunden). Danach praktischer Fahrunterricht und absolvieren der praktischen Führerprüfung.
Kategorie A 35kW:
Nach bestandener Führerprüfung und 2 Jahren ohne grösseres Verkehrsdelikt, kann der Lernfahrausweis der Kategorie A unbeschränkt angefordert werden. Anschliessend muss nur die Führerprüfung absolviert werden.
Direkteinstieg Kat. A unbeschränkt:
Kein Direkteinstieg mehr möglich.
Nach 2 Jahren A 35 kW. Muss der Lernfahrausweis angefordert werden und nur noch die praktische Führerprüfung absolviert werden ( ohne Grundkurse ).
Einmal absolvierte Kurse und Prüfungen sind unbegrenzt gültig.
Für jede weitere Kategorie benötigt es nur noch die Führerprüfung.