KONTROLLFAHRT

Kontrollfahrten werden in der Schweiz primär aus zwei Gründen angeordnet:

  1. Zweifel an Fahrkompetenz
  2. Umtausch eines ausländischen Führerscheins

Zweifel an der Fahrkompetenz

Dies betrifft einerseits ältere Mitbürger:innen, oder Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Kontrollfahrt wird von einem:einer Expert:in des Strassenverkehrsamtes durchgeführt. – Bei medizinischen Bedenken kann zudem ein:eine Arzt:Ärztin anwesend sein.

Wir empfehlen frühzeitig vor der Kontrollfahrt eine Fahrstunde bei einem:einer Fahrlehrer:in zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Prüfung klar sind.

> Artikel 29 der Verkehrszulassungsverordnung

Umtausch eines ausländischen Führerscheins

Wenn ein Führerschein aus bestimmten Ländern gegen einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden soll, fällt eine Kontrollfahrt an. Diese unterscheidet sich im Ablauf nicht von der oben beschriebenen Kontrollfahrt. – Für Führerausweise von höheren Kategorien (C1, C, D1, D) und für das berufsmässige Führen von Fahrzeugen muss zudem eine technische Theorieprüfung absolviert werden.

Auch in diesem Fall empfehlen wir vorab frühzeitig eine Fahrstunde bei einem:einer Fahrlehrer:in zu nehmen.

Weitere Informationen findest du übrigens auf unserer Seite zum Umtausch ausländischer Führerscheine.

> Artikel 44 der Verkehrszulassungsverordnung

Wichtig

  1. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis aberkannt. Danach kannst du den Führerausweis auf dem regulären Weg wieder erwerben.
  2. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Kontrollfahrt bedeutet automatisch, dass du die Fahrt nicht bestanden hast.

Fragen?

Falls du Fragen zum Ablauf der Kontrollfahrt, oder der Vorbereitung dafür hast, melde dich doch bei uns. Wir helfen dir gerne weiter.