Umtausch Ausländischer Führerschein Bern

Aus Führerschein wird Führerausweis

Wenn du Inhaber:in eines ausländischen Führerscheins bist, dann musst du diesen gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen, falls du länger als 12 Monate in der Schweiz verweilen wirst. Die Uhr tickt ab dem Einreisedatum.

Je nachdem in welchem Land dein aktueller Führerschein ausgestellt wurde, ist der Ablauf unterschiedlich.

Ausländischen Führerschein Umtauschen

Um deinen Auto oder Motorrad Führerschein in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen, musst du folgende 4 Dinge erledigen:

  1. Gesuchsformular ausfüllen (link)
  2. Sehtest (Liste der Optiker:innen) – Wichtig: Gesuchsformular mitnehmen
  3. Passfoto aufnehmen
  4. Gesuch, Sehtest und Passfoto beim Strassenverkehrs-und Schifffahrtsamt, der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde oder bei einer Polizeiwache der Kantonspolizei Bern einreichen.

Landesspezifische Prüfungsbedingungen

Je nachdem in welchem Land dein Führerschein ausgestellt wurde, bestehen in der Schweiz unterschiedliche Prüfungsbedingungen.

Dies betrifft in erster Linie 2 Aspekte: Die praktische Theorieprüfung und die Kontrollfahrt – eine ~45-minütige praktische Führerprüfung mit einem:einer Expert:in des Strassenverkehrsamtes.

Befreiung von Kontrollfahrt und/oder praktischer Theorieprüfung

Personen mit einem Führerschein aus einem der folgenden Ländern müssen beim Austausch des ausländischen Führerausweises keine Kontrollfahrt und auch keine praktische Theorieprüfung absolvieren: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Personen mit einem Führerschein aus einem der folgenden Ländern müssen beim Austausch des ausländischen Führerausweises keine Kontrollfahrt absolvieren: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (Chinesisches Taipei)1, Tunesien, USA.

Personen mit einem Führerschein der Kategorien C1, C, D1 und D, und Personen die ein Fahrzeug berufsmässig benutzen wollen, müssen nebst der Kontrollfahrt auch eine technische Theorieprüfung absolvieren.

Berufsfahrer:innen

Wenn du deinen Führerschein beruflich brauchst, kann eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung anstehen. Zudem ist eine Zusatztheorieprüfung obligatorisch.

Wichtig: Du musst deinen aktuellen Führerschein unbedingt vor der ersten Fahrt umschreiben lassen.

Kontrollfahrt für den Umtausch ausländischer Führerscheine

Während der Kontrollfahrt, die 45-60 Minuten dauert, wird ein:eine Expert:in deine Fähigkeiten mit dem Fahrzeug und im Strassenverkehr beurteilen. Sie entspricht in etwa der praktischen Führerprüfung in der Schweiz und muss innerhalb von 3 Monaten nachdem du das Umtauschgesuch gestellt hast absolviert werden.

Wir empfehlen dir, frühzeitig vor der Kontrollfahrt Kontakt mit einer Fahrschule aufzunehmen, um sicherzustellen, dass du gut vorbereitet an die Fahrt gehst.

Was geschieht wenn man die Kontrollfahrt nicht besteht?

Wenn du die Kontrollfahrt nicht bestehst, wird dein aktueller Führerausweis eingezogen und aberkannt. Du musst danach die regulären Prüfungen für Schweizer Führerausweise (Auto, Motorrad A1, Motorrad A) bestehen bevor du wieder Fahrzeuge lenken darfst.

Praktische Theorieprüfung

Die praktische Theorieprüfung ist eine 45-minütige Prüfung in welcher Fragen zur Strassenverkehrsordnung beantwortet werden.

Weitere Informationen zur Prüfung findest du in unserem FAQ zur Theorieprüfung.

Wann erhalte ich meinen Schweizer Führerausweis?

Nachdem du die Kontrollfahrt und die praktische Theorieprüfung erfolgreich abgeschlossen hast erhältst du deinen Schweizer Führerausweis. Dein alter Führerschein wird dem Ausstellungsland zurückgesandt (EU+EFTA Staaten), oder mit einem Vermerk versehen (“not valid in Switzerland”) und dir wieder ausgehändigt. – Wenn du eine Aufenthaltsbewilligung F, N oder S hast, wird der Führerschein dem Staatssekretariat für Migration in Bern zugesandt.

Wichtig: Falls dein Führerschein bei der Einreise weniger als 1 Jahr gültig war, bekommst du zuerst den Schweizer Führerausweis auf Probe. Die Probezeit beträgt normalerweise 3 Jahre – aber du findest das exakte Datum in deinem neuen Führerausweis. – Während der Probezeit musst du die obligatorische Weiterbildung (umgangssprachlich WAB genannt) besuchen.