Erstmals wünschen wir allen noch ein gutes neues Jahr und hoffe Ihr seid gut gestartet:).
Im neuen Jahr gibt es auch ein paar neue Gesetze. Einige davon schauen wir in diesem Artikel an.
Neuerungen beim Sehtest und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen. Wer bereits einen Lern- oder Führerausweis besitzt und ab dem 1. März 2024 eine neue Kategorie erwerben will, muss keinen neuen Sehtest mehr machen.
Wenn jemand 75 Jährig oder älter ist und das erste mal einen Lernfahrausweis erwerben will, muss eine verkehrsmedizinische Untersuchung machen. Bisher galt dies ab 65.
Änderungen bei der Dauer der Führerprüfungen der Kategorie A und B. Ab dem 1. April 2024 muss bei den Fahrprüfungen der Kategorien A und B mind. 45 min. im öffentlichen Verkehr gefahren werden.
Neuerungen für E-Bike fahrende. Um die Sicherheit in Tempo 20- und 30 Zonen zu erhöhen, müssen neu alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h über einen Geschwindigkeitsmesser verfügen. Dies gilt ab dem 1. April 2024. Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind, müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Dies waren die für uns am wichtigsten Änderungen im Strassenverkehrsgesetz im 2024.
Bei Fragen, stehen wir von der Bernerfahrschule gerne zur Verfügung.